Aktuelles
Elektro-Klein hilft beim Steuersparen!
Der Arbeitslohn aus der Handwerkerkrechnung kann unter gewissen Voraussetzungen von der Steuer abgezogen werden. Bis zu 20% der Arbeitskosten können geltend gemacht werden.
Romed Klein und Ronald Weyh sind Spezialisten für Wärmepumpen
Der Chef und ein Mitarbeiter haben die Qualifizierungsmodule besucht und die abschließende Prüfung mit Erfolg bestanden.


